Ihr Anwalt für Bußgeldbescheide und Strafen im Verkehrsrecht

Herr Dr. Breuer ist Anwalt für Verkehrsrecht. Er ist spezialisiert auf Bußgeld, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.

In diesen Angelegenheiten können Sie auf seine Fachkompetenz zählen und vertrauen:

Strafverfahren und Einspruch gegen Strafbefehl

Sollte die Polizei gegen Sie wegen einer Straftat im Straßenverkehr ermitteln, erfahren Sie davon meist im Rahmen der ersten Vernehmung oder durch eine Ladung.

Spätestens in diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Verteidiger hinzuziehen. Ihre Aussage in der Vernehmung kann Sie später belasten. Eine optimale Verteidigung ist dann nicht mehr möglich.

In vielen Fällen müssen Sie nicht einmal zur Vernehmung erscheinen. Wann dies der Fall ist und ob das Fernbleiben sinnvoll ist, teilen wir Ihnen mit. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Insbesondere folgende Straftaten kommen in Betracht:

  • Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Alkohol am Steuer bzw. Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
  • Vollrausch
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Raserei bzw. verbotene Rennen
  • Fahren ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis
  • Unterlassene Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Das Bußgeldverfahren ist der „kleine Bruder“ des Strafverfahrens. Hier stehen weniger schwere Vorwürfe im Raum. Häufig geht es um diese Fälle:

  • Zu schnell gefahren / Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Über Rot gefahren / Rotlichtverstöße
  • Abstand nicht eingehalten
  • Betrunken Auto gefahren / Trunkenheit Alkohol im Straßenverkehr

Dennoch: Es können erhebliche Folgen sogar existenzbedrohende Folgen drohen, so etwa

  • eine Geldbuße,
  • Punkte in Flensburg
  • ein mehrmonatiges Fahrverbot,
  • die Anordnung eines Fahrtenbuchs und/oder
  • die Teilnahme am „Idiotentest“ bzw. MPU.

In der Regel erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Daran schließt sich der Bußgeldbescheid an. Möchten Sie diesen nicht hinnehmen, müssen Sie zügig handeln. Innerhalb von zwei Wochen ist Einspruch einzulegen.

Herr Dr. Breuer klärt Sie als erfahrener Verkehrsrechts Verteidiger darüber auf, ob sich ein Einspruch lohnt. Das kann zum Beispiel wegen dieser Umstände der Fall sein:

  • Die Messgeräte waren falsch eingestellt, Messfehler
  • Das Verfahren ist bereits verjährt
  • Der Vorwurf ist Ihnen nicht nachzuweisen (z.B. wegen eines schlechten Fotos)
  • Vom Fahrverbot kann abgesehen werden
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